Bauplanungs-/ Städtebaurecht

Gewerberecht

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht der Grundsatz der Berufsfreiheit, die grundgesetzlich gemäß Art. 12 GG geschützt ist. Dennoch ist das Gewerberecht, also das Recht der Gewerbetreibenden, durch die Gewerbeordnung in vielerlei Hinsicht reglementiert. Die Ausübung vieler Gewerbearten ist zwar ohne behördliche Genehmigung möglich. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass der Gewerbetreibende zuverlässig ist, also bspw. keine Steuerschulden hat oder nicht einschlägig vorbestraft ist. An letzterer Problematik entzünden sich häufig Konflikte zwischen der Behörde und dem Gewerbetreibenden. Bestehen beispielsweise höhere Steuerschulden, leitet die zuständige Behörde ein sogenanntes Gewerbeuntersagungsverfahren ein. In diesem Bereich empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Vertretung, um die Untersagung der Gewerbeausübung bereits im Keim zu ersticken. Im Bereich des Gewerberechts vertreten wir vorwiegend Gewerbetreibende.

Weitere Bereiche, in denen wir im Gewerberecht tätig sind, sind:

  • Gaststättenrecht
  • Recht der Handwerksordnung
  • Reisegewerbe
  • Stehendes Gewerbe
  • Zulassung zu Messen, Ausstellungen und Märkten.


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